Sommerpause im Landhaus

Foto oben: Willkommen im Landhaus in der Wische – aber Vorsicht vor den Laufenten!

und die Hitzewelle reist nicht ab!

Was für ein Sommer! Seit nunmehr drei Monaten hat es nicht mehr geregnet – mit drei kleinen Ausnahmen – und die Trockenheit hält mich ganz schön auf Trab. Jeden zweiten bis dritten Tag wässern und auch das nützt kaum etwas. Aber hab ich mir nicht zum Jahresanfang einen tollen Sommer mit lauen Nächten gewünscht? Wenn ich geahnt hätte, wie sehr dieser Wunsch in Erfüllung gehen sollte ….

Riesige Strände an der Elbe
Riesige Strände an der Elbe

Daher auch die lange Schreibpause, denn die vielen Stunden im Garten stellen alles andere in den Hintergrund. So schön dieser Sommer für Urlauber – ja, und trotz allem auch für mich – ist, ist er für Elbe und auch für die Landwirtschaft eine Katastrophe. Unser schöner Fluss hat zur Zeit bei Lenzen einen Pegelstand von nur 84 cm – man könnte einfach auf die andere Seite laufen.

Elbstrand direkt an unserem Landhaus
Elbstrand direkt an unserem Landhaus

Unser Elbestrand ist traumhaft groß und natürlich gehe ich fast jeden Tag mit Amy schwimmen. Denn auch sie leidet in diesen heißen Tagen und freut sich jedesmal über eine Abkühlung.

Amy, unsere Golden Retriever Dame
Amy, unsere Golden Retriever Dame

Da hat sie wenigstens ein bißchen Bewegung, denn an lange Spaziergänge ist bei dieser Hitze erst gar nicht zu denken.

Ansonsten sind wir in den letzten zwei Monaten aber doch einen großen Schritt weitergekommen. Wir haben unsere Teilbaufreigabe vom Bauamt erhalten und auch die Trinkwasserüberprüfung war ohne Beanstandung. Nun müssen wir uns als nächstes mit dem Denkmalschutz in Verbindung setzen und danach fehlen noch die Gewerbeanmeldung mit Brandschutz und Gesundheitsamt. Also heißt es immer noch: Daumen drücken!

Café Diele im Landhaus in der Wische
Café Diele im Landhaus in der Wische

Die Café-Diele wurde aber bereits zum ersten Mal umgeräumt, denn es musste noch Platz für eine alte Couch geschaffen werden.

Ich übe fleißig Kuchen backen, Freunde haben bereits die Gästezimmer getestet und für „sehr gut “ befunden – auch mein Frühstück wurde hoch gelobt.

Katzenglück
Katzenglück

Selbst Hexe fühlt sich sichtlich wohl und hat beschlossen, hier einzuziehen.

Na dann – fehlt nur noch der Startschuss zur Eröffnung meiner

Café Diele!

Leere Versprechungen all überall!

Merkel will Breitband aufs Land bringen

40 Milliarden Euro für den Breitband-Ausbau. Merkel will diese Technik in dünn besiedelte Gegenden bringen. Minister Brüderle verspricht sich eine Million neue Jobs.

(Bericht Zeit Online vom 08.12.2009 zum 4. IT-Gipfel in Stuttgart)

Da freut man sich doch, besonders, wenn man in Brandenburg in der Lenzerwische wohnt. Denn dünn besiedelter geht`s fast nicht mehr!

Auch die TELEKOM versprach uns bei Vertragsabschluss 2012 das Blaue, sprich Pinkene vom Himmel herunter. In einer „vertraulichen Mitteilung“ schrieben sie uns, dass ab sofort das volle Internet-Programm auf uns wartet. Mit T-DSL würden wir alles blitzschnell und ohne Wartezeiten erleben und könnten uns mit Hochgeschwindigkeit in der spannenden Welt von T-Online bewegen.

Doch darauf warten wir wohl vergeblich, denn – oh Wunder – die Lenzerwische hört im Nachbarort Kiez auf! Von dort bis zur Grenze nach Mecklenburg-Vorpommern herrscht für die Orte Unbesandten, Besandten, Baarz und Gaarz Internetnotstand. Und das begründen TELEKOM und auch das Amt Lenzen folgendermaßen:

Bis 1992 gehörte die Lenzerwische zu Mecklenburg-Vorpommern, weswegen die oben genannten Orte auch heute noch die Vorwahl von Dömitz/MeckPom haben. Obwohl wir seitdem zu Brandenburg gehören, ist es für die TELEKOM wohl ein unüberwindbares Problem, die Vorwahl umzustellen. Und das führte dazu, dass beim Ausbau des Breitbandes auf der brandenburgischen Seite in Kiez und auf der mecklenburgischen Seite in Dömitz aufgehört wurde.

FAZIT: NIEMAND FÜHLT SICH FÜR UNS ZUSTÄNDIG UND ES INTERESSIERT AUCH NIEMANDEN. DENN JEDER KANN DIE SCHULD AUF DEN ANDEREN SCHIEBEN ! WIE PRAKTISCH!

Wir sind ziemlich wütend auf alle, doch besonders auf die TELEKOM.

Sie machen Milliardengewinne, kassieren teure Gebühren für Leistungen, die sie offensichtlich nicht erbringen. Die Regierung schaut zu und sanktioniert Vertragsbedingungen, die Geschwin-digkeiten „bis/zu 16 MBit/s“ anbieten. So zahlen wir für eine schnelle Internetanbindung, bekommen aber lediglich 384 KBit/s.
DAS SIND 2 % DER ANGEPRIESENEN LEISTUNG!

FÜR MICH IST DAS LEGALER BETRUG, ABER DIE GROSSEN KONZERNE KOMMEN WIE IMMER DAMIT DURCH !!!

Wenn es nicht so traurig wäre, wäre es zum Lachen. An manchen Tagen müssen wir Minuten warten, bis eine Email geöffnet werden kann, YouTube-Videos ruckeln so stark, dass man seekrank wird und die Amazon-Premium Mitgliedschaft nutzt uns auch wenig, denn Filme können wir überhaupt nicht runterladen. Sicher kann sich nun jeder den Frust unseres Sohnes vorstellen – er will hier nur noch weg!

Vielleicht haben wir aber Glück und es verirrt sich eines schönen Tages ein

TELEKOM-Mitarbeiter/Manager/Vorstandsmitglied ????

auf meine Seite und hilft uns aus Mitleid.

DIE HOFFNUNG STIRBT EBEN ZULETZT !

Nun ist unsere erste Amtshandlung im neuen Jahr die Einholung der vom Denkmalschutzamt geforderten Befunduntersuchungen zur Farbgebung der angegebenen Fenster, Wände und des Tores.

Nach dem Erhalt der Baugenehmigung hegten wir erneut die Hoffnung, dass wir bei einem persönlichen Gespräch dieses Gutachten evtl. abwenden könnten. Die Leiterin der unteren Denkmalschutzbehörde hörte sich unsere Stellungnahme an, zeigte sich sehr verständig und versicherte uns, nochmals alles prüfen zu lassen um unnötige Kosten zu vermeiden.

Schon zwei Tage später erhielten wir dann von unserer Sachbearbeiterin ein Schreiben, in dem stand, sie habe nochmals eingehend alle ihr vorliegenden Unterlagen geprüft und teilt uns hiermit die Konkretisierung zur erteilten Baugenehmigung mit. Dann folgt exakt die Formulierung aus der Baugenehmigung aus Punkt 2.1, die ich Euch diesmal ersparen möchte. (Siehe mein Post vom …. zur Baugenehmigung)

Man kommt sich auf Deutsch gesagt ziemlich vera…. vor und es drängt sich einem der Gedanke auf, dass die Sachbearbeiterin wahrscheinlich darüber verärgert war, dass wir nicht mit ihr, sondern mit ihrer Vorgesetzten gesprochen haben. Wobei ich trotzdem davon ausgehe, dass es uns auch nichts genützt hätte, wenn wir es andersherum versucht hätten.

Jedenfalls ließen wir dann auf dem Amt nachfragen, wer denn ein solches Gutachten erstellen könnte und man gab uns drei Adressen. Von diesen drei Adressen existierten zwei schon nicht mehr, was uns irgendwie sonderbar vorkam. Anscheinend erteilt die untere Denkmalschutzbehörde solche Auflagen nicht so oft, da sie ungültige Adressen weitergibt. Das hinterlässt bei uns erneut einen bitteren Beigeschmack und das Gefühl, alles mögliche und unmögliche an Auflagen aufgedrückt zu bekommen, was nur irgendwie denkbar ist. Ganz davon zu schweigen, mit welcher Ignoranz und Arroganz Kosten verursacht werden, die wir bezahlen müssen.

Mein Mann hat fast einen ganzen Tag mit Recherchen im Internet und Telefonaten zugebracht, bis wir endlich einen Restaurator fanden, der bereit war, innerhalb von ein paar Tagen vorbeizukommen. Dieser Mann war sehr nett und war der Meinung, dass das geforderte Gutachten absolut unsinnig sei. Denn Wände, Tor und Fenster seien nachweislich aus unterschiedlichen Zeiten, so dass sich daraus im Grunde kein historisch fundiertes Farbkonzept ergibt.

Altes Haus mit neuem Gesicht

Das Alte ehren, das Neue hören,

das Gute mehren, das Schlechte abwehren!

Das ist nun unser Balkenspruch und ich finde, er passt zu uns und dem Haus.

Denn aus dem hässlichen Entlein

ist ein junger Schwan geworden !

Altes Haus mit neuem Gesicht

Und doch ist es ein Anblick, an den wir uns erst gwöhnen müssen. So eine Verjüngungskur verändert den Charakter des Hauses ganz schön und auch die Erdarbeiten tragen nicht gerade dazu bei, das Haus in die Landschaft zu integrieren. Da leider keine Fotos vor DDR-Zeiten existieren, haben sich die Zimmerleute an ähnlichen Fachwerkhäusern orientiert.

Zu unserem großen Erstaunen wollte der Denkmalschutz ja ursprünglich, dass wir den Backsteingiebel erhalten sollten. Aber dann war er doch so baufällig, dass beim Bau der Fundamente Risse entstanden und Teile einbrachen, so dass uns vom Amt dann vor Ort das Fachwerk genehmigt wurde.

Und voilà – dieses Facelifting kann sich doch sehen lassen!

… wird es sehr kompliziert!

Nun gut, es gab da ja noch die ILE. Die Gelder für diese Fördermaßnahme verteilt die EU und will damit speziell ländliche Gebiete fördern, in denen es keine Industrie und sonstigen Arbeitsplätze gibt. Wir ließen uns also von der ILE mehrmals, in größeren Abständen beraten bis wir uns schließlich tatsächlich entschlossen, diese Förderung in Anspruch zu nehmen.

Und da fingen die Probleme an. Denn die Zimmervermietung sollte immer mein Geschäft werden, wobei im Kaufvertrag mein Mann als Eigentümer angegeben ist. Außerdem wird er alle Baumaßnahmen auch bezahlen. Das ist in den Formularen aber so nicht vorgesehen. Mein Mann hat ein Geschäft und möchte keine Zimmervermietung machen – das will ja ich. Die ILE sagt nun, dass wir Fördergelder nur dann bekämen, wenn mein Mann offiziell den Antrag stellt und ich dann eben nur angestellt werde. Das war eigentlich nicht das, was wir wollten, aber es gab keinen anderen Weg.

Bedenkzeit hatten wir zum Schluss keine mehr, denn obwohl im Formular selber als Abgabetermin der 15. Januar 2012 angegeben war (und auch im Internet), war Abgabeschluss inoffiziell bereits der 10. Oktober 2011. Das hatten wir eigentlich auch nur zufällig erfahren und fielen damals wirklich aus allen Wolken. Nachdem unser Antrag von der zuständigen Sachbearbeiterin bearbeitet war, kamen die dersten Nachforderungen. Seltsamerweise war die Dame mit der Anordnung der Giebelfenster nicht einverstanden und wollte zusätzlich schon genau wissen, wie die Profilierung der Fenster sein würde. Dies wollte noch nicht einmal der Denkmalschutz, denn das sind Dinge, die sich während der Bauphase entscheiden und vom Denkmalschutz Zug um Zug genehmigt werden. Wir hatten in diesem Stadium ja noch nicht einmal einen Fensterbauer. Wir kontaktieren dann diese Dame und stellten fest, dass sie sich wohl übergangen fühlte und uns tadelte, dass wir nicht vor Einreichung des Antrages mit ihr Kontakt aufgenommen hätten um diese Details zu besprechen. Aber wir hatten ja eine Ansprechpartnerin und die hatte uns nie an jemand anderen verwiesen.

Wir machten also einen Termin und fuhren gemeinsam mit unserem Architekten zur ILE nach Neuruppin.

Wie Ihr wisst, erhielten wir 2012 ja noch unsere Baugenehmigung für das alte Haus, allerdings erneut mit Einschränkungen von Seiten des Denkmalschutzes.
All unsere persönlichen Gespräche haben nichts genutzt und im Prinzip hätten wir uns alles sparen können. Am besten wäre es gewesen, unsere erste Planung als Bauantrag einzureichen. Dann wären wir zwar genauso weit wie jetzt, hätten aber einige Tausend Euro an Architektenkosten wegen der vielen Änderungszeichnungen gespart.

Hier also noch die letzten Ablehnungen, die uns mündlich natürlich nie so deutlich mitgeteilt wurden. Die Dachgaubenbreite wurde erneut verringert und darf aus historischen Gründen den Wohnteil nicht überschreiten.

„Dem Aufbau einer Dachgaube je Traufseite des Daches wird in der Breite des Wohnteils zugestimmt. Die geplante Gaube ist somit um ein Fensterfeld zu kürzen. Eine Belichtung des Bodens über Gaubenfenster wird damit ausgeschlossen.“

Wie schön wäre es gewesen, wenn Licht- und Sonnenstrahlen unsere Tenne von oben beleuchtet hätten. Auch die Proportionen hätten gepaßt und außer dem Denkmalschutz interessiert es sowieso niemanden, was historisch ist und was nicht. Zumal an unserem Haus über die Jahrhunderte und speziell zu DDR-Zeiten so viel verändert wurde, dass das meiste ja sowieso schon nicht mehr Original ist. Und überall findet man Beispiele, in denen Denkmalschützer offen für Neues und Modernes waren. Nicht so in Brandenburg! Obwohl auch hier am Deich entlang alle möglichen Dachgauben, in allen Größen und Formen auf niedersächsischen Hallenhäusern zu finden sind. Warum wir das dann nicht dürfen, verstehe ich nicht und kann es auch nicht akzeptieren.

Unsinnigerweise erlaubten sie uns dann folgendes:

“ Es besteht die Möglichkeit der Belichtung über den Einbau von Glasziegeln in den Dachflächen des Bodenraumes.“

Das das Dach isoliert wird, haben sie dabei wohl übersehen. Mal ganz davon abgesehen, dass sich auch über Geschmack streiten lässt. Und historisch ist das auch nicht.

Desweiteren wurden zusätzliche Öffnungen im Nordgiebel

„aus denkmalrechtlicher Sicht abgelehnt und daher „ist die erforderliche Belichtung entspr. § 40 Abs 2 BbgBO im Apartment 1 nicht mehr gegeben.“

Die Belichtung soll nur von der Westseite her erfolgen – d.h., wieder neue Zeichnungen, die zur Prüfung vorzulegen sind. (Es ist ja nicht so, dass sie unsere Pläne vorher schon einmal gesehen hätten!)

Die Krönung war dann aber die Maßgabe, dass

„vor Baubeginn Befunduntersuchungen zur Farbfassung und Befundlagen der Oberflächen durch einen Restaurator vorzunehmen sind. Für die Außenhülle betrifft dies die historischen(?) Fenster, das Tor, Gefache und das Holzfachwerk. Im Inneren des Gebäudes sind Untersuchungen stichprobenartig an Innenwänden und der Kaminanlage durchzuführen. Schlussfolgernd daraus ist ein materielles und farbliches Gesamtkonzept für das Gebäude bei der unteren Denkmalschutzbehörde zur Abstimmung einzureichen.“

Als wir das lasen, fühlten wir uns einfach nur ausgenommen wie eine Weihnachtsgans. Der Denkmalschutz war mehrmals in unserem Haus, kennt das Gebäude und die Gegebenheiten. Die alten, kaputten Holz-Stallfenster und die Plastikfenster aus DDR-Zeiten im Giebel müssen sie doch gesehen haben? Man sollte doch annehmen, dass gerade die Leute vom Denkmalamt Fachleute sind. Warum erstellen sie dann kein Farbkonzept für uns; das würde ich nämlich unter Zusammenarbeit verstehen. Aber hier werden wieder sinnlos und erneut Kosten verursacht und Gutachten erstellt, die dann abgeheftet werden und keinen Menschen interessieren.

Selbstverständlich gibt es noch eine Menge anderer Einschränkungen, alles muss fotografisch dokumentiert, abgestmmt und dem Denkmalschutz später übergeben werden. Auch müssen wir, sollten wir bei den Fundamentarbeiten auf Scherben, Knochen, Metallgegenstände etc. treffen, diese unverzüglich anzeigen.

„Die Fundstätte und die Funde sind nach § 11 Abs 3 BbgDschG bis zum Ablauf von einer Woche in unverändertem Zustand zu erhalten. Innerhalb dieser Zeitspanne erfolgt so schnell als möglich eine Begutachtung durch das Fachpersonal der Denkmalbehörden.“

Sicherlich erinnert Ihr Euch noch an die Archäologie-Geschichte. Das Fachpersonal bestand damals aus Archäologen, die wir bezahlen mussten, von den Kosten der Bauverzögerung ganz zu schweigen.

Da wir gerade von Geld sprechen. Auch wenn wir mit der Baugenehmigung nicht einverstanden gewesen wären und Widerspruch eingereicht hätten, hätten wir die Gebühren bezahlen müssen.

„Auch im Falle eines Widerspruchs sind die Gebühren nach §80 Abs. 2 Nr.1 VwGO zu zahlen.“

Und wenn wir dann nicht gebaut hätten, wären 4000,– € einfach weg gewesen. Komisch, oder?

Endlich Sommer ….

und Temperaturen bis zu 38°C!

Das hatten wir uns nach diesem langen und kalten Winter und dem anschließenden Hochwasser auch redlich verdient. Nur auf die Mückenplage hätten wir gerne verzichtet. Da das Wasser nur sehr langsam ablief und die vielen stehenden Gewässer eine ganz schöne Brühe bildeten, könnt Ihr Euch sicher vorstellen, dass wir abends oft die Flucht ergriffen und von der Terrasse auf unsere „heiß“geliebte Kücheneckbank flüchteten.

Endlich Sommer ....

Aber auch das haben wir inzwischen überstanden, die Buhnen der Elbe sind wieder sichtbar und unsere Amy freut sich jeden Tag auf ihr abendliches Bad im kühlen Nass.

Unsere Storcheneltern haben sich natürlich über das unerschöpfliche Insektenangebot riesig gefreut und ihre vier Jungen sind inzwischen so groß, dass man sie von den Eltern kaum unterscheiden kann. Anfangs sahen wir immer nur drei Storchenbabys, bis wir das Nesthäkchen entdeckten. Die Armen müssen den ganzen Tag in voller Sonne in ihrem Nest verbringen, denn fliegen können sie noch nicht. So sind Mama und Papa Storch ununterbrochen damit beschäftigt, genug Nahrung und vor allem Wasser in ihre Penthousewohnung zu transportieren.

Endlich Sommer ....

Mit Hochdruck haben wir nun auch daran gearbeitet, die Backstein- und Holzverkleidung unseres neuen Hauses fertigzustellen. Sollten wir die Endabnahme nun endlich von Bauamt und Denkmalschutz erhalten (siehe „Immer zum Nachteil des Bürgers“, Februar 2013) hätten wir tatsächlich eine große Hürde genommen und wir könnten das erste Kapitel unserer anstrengenden Reise beenden.

Endlich Sommer ....
Immer zum Nachteil des Bürgers

Sicher kann in diesem von Bürokraten regierten Deutschland keiner sein – und erst recht nicht in Brandenburg.

Wir sind mal wieder um eine Erfahrung reicher. Nach Brandenburgischer Bauordnung gemäß §76 Abs.3 braucht man noch (in den meisten anderen Bundesländern ist dies schon lange abgeschafft) vor Einzug in ein neues Haus die Nutzungsfreigabe durch das Bauamt. Das Bauamt kontrolliert also, ob das Haus lt. Baugenehmigung gebaut wurde und allen Sicherheitsvorschriften entspricht, z.B. Treppengeländer, Absturzsicherungen an Balkon etc. Obwohl dies bei uns der Fall ist, wurde uns trotzdem nur eine Teil-Fertigstellung und Nutzung unseres Wohnhauses genehmigt. Selbstverständlich nach Aktenlage, die Kosten belaufen sich daher „nur“ auf 148,– €.

Schuld daran ist der Denkmalschutz. Denn die Außenverkleidung konnte wetterbedingt im letzten Jahr nicht mehr fertiggestellt werden. Und bis April wird dies wohl auch so bleiben. Die Denkmalschutzbehörde erteilt die Genehmigung aber nur, wenn auch die Außenfassade an unserem Neubau(!) fertig ist. Dabei könnte ein Teil der Backsteinfassade bereits begutachtet werden und auch das Holz für den Anbau ist schon angeliefert. Was sollten wir also noch anders bauen?

Aufgrund der fehlenden Endabnahme weigert sich aber die Versicherung, unsere Bauwesenversicherung in eine reguläre Feuer- und Hausratversicherung umzuwandeln. Sollte unser Haus also zur Zeit abbrennen, ist im Prinzip nur der Rohbau versichert. Aufgrund rein optischer Restarbeiten, die wir wegen des eisigen Wetters nicht zu verschulden haben, verweigert uns der Denkmalschutz also die Abnahme und setzt uns dem Risiko der Unterversicherung aus. Unglaublich, aber wahr!

Interessant wird es aber erst, wenn man sich die Definition des Finanzamtes zur Bezugsfertigkeit ansieht, wenn es um die Bewertung unseres Hauses, und damit um Steuerzahlungen, geht. Da steht nämlich

„Gebäude sind als bezugsfertig anzusehen, wenn den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern zugemutet werden kann, sie zu benutzen. Der tatsächliche Einzug als auch die Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde sind für den Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit nicht entscheidend. Geringfügige noch fehlende Restarbeiten (z.B. Tapezierarbeiten, Außenputz) schieben den Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit nicht hinaus.“

Jedes Amt stellt also seine eigenen Regeln auf, ohne sich mit anderen Ämtern, intern und untereinander abzusprechen. Es interessiert auch keinen. Dafür schickt uns das Finanzamt aber Formulare und will u.a. wissen, wie wir heizen, ob und wieviele Wasser- oder Trockenklosetts wir haben und ob diese sich innerhalb oder außerhalb der Wohnung befinden. Das Finanzamt will auch wissen, in welchen Zimmern wir „bessere“ Fußböden haben und vergleicht dabei Intarsienparkett mit Veloursboden. Hammerhart!

Auf jeden Fall ist einmal mehr bewiesen, dass der Staat immer zu seinen Gunsten entscheidet und der Bürger einfach auf der Strecke bleibt. Wir sind immer die Dummen!

Aber trotzdem war unser erster Winter hier toll!
Aber trotzdem war unser erster Winter hier toll!
Eiszeit in Deutschland

Foto oben: Winterhochwasser an der Elbe

und gute Nachrichten vom Amt

Wahnsinn – wir haben es Dank unseres Architekten geschafft! Die Denkmalschutzbehörde hat die Fenster unseres Neubaus abgehakt und auch der Brand- und Katastrophenschutz hat unserem Bauantrag für den Altbau zugestimmt. Wir sollen aber das Giebelfenster in der alten Räucherkammer in der Größe den anderen Fenstern anpassen. Vielleicht stimmt der Denkmalschutz diesem Vorschlag ja nun doch noch zu! Das wäre echt toll. Stück für Stück geht es eben weiter und ich bin endlich wieder optimistisch.

Schlittschuh- oder Eisstockbahn?
Schlittschuh- oder Eisstockbahn?

Nun kann ich meinen Träumen auch wieder freien Lauf lassen. Die Fotos, die ich von unserem Grundstück bekommen habe, entschädigen mich wie immer für vieles. Doch wieviel schöner wäre es, die Elbe bei Hochwasser nun live sehen zu können? Auf unserem Grundstück steht an vielen Stellen das gefrorene Wasser und im Schnee sieht die Landschaft so sauber und ruhig aus. Tatsächlich könnten wir auf den Wiesen an vielen Stellen Schlittschuh laufen! Und ich nehme mir fest vor, das im nächsten Winter – vielleicht mit Freunden bei einem Glühwein – mal auszuprobieren. Oder wir könnten Eisstockschießen und bräuchten dafür noch nicht einmal in Skiurlaub zu fahren!

Baustelle bei -22°C
Baustelle bei -22°C

Dass es so kalt werden würde – nachts fielen die Temperaturen in Deutschland teilweise bis auf -28°C – hätte Anfang Januar niemand für möglich gehalten. Aber dann hat der Winter umso heftiger zugeschlagen und in Osteuropa sind schon über 290 Menschen erfroren. Unsere armen Zimmerleute auf der Baustelle, die bei dieser Kälte das Dach fertigstellen mussten, taten mir wirklich leid. An dieser Stelle vielen Dank für Euren Einsatz!!!

Aber ein Neuanfang ist auch immer gleichzeitig ein Abschied. Das wurde mir diese Woche bewusst, als ich Fotos von jedem Zimmer unseres jetzigen Hauses gemacht habe, um ein Exposé für den Verkauf zu erstellen. Auch dieses Haus haben wir geplant, gebaut und den Garten eigenhändig angelegt. Vor zehn Jahren sind wir hier eingezogen und unser Sohn hat einen Großteil seiner Kindheit hier verbracht, hat den Kindergarten und die Grundschule im Ort besucht und Freunde gefunden.

Bald fängt für uns nun ein neuer Lebensabschnitt an! Wir glauben fest daran, dass sich all die Arbeit, der Ärger und unser Einsatz lohnen und das Bauprojekt in der Lenzerwische einmal unser Traumdomizil wird.

alte Weiden
alte Weiden
Erste Nachforderungen trudeln ein

Foto oben: Elbe Januar 2012

Der Winter meldet sich doch noch

Nun schneit es seit gestern doch noch in vielen Teilen Deutschlands. Auch unsere Baustelle ist weiss gepudert und die Handwerker frieren bestimmt gewaltig. Aber die Winterbilder sind soooo schön!

Wir erhielten leider letzte Woche zwei unerfreuliche Briefe von der Denkmalschutzbehörde und dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz. Der Denkmalschutz ist mit den Fenstern unseres Neubaus nicht ganz einverstanden und hätte gerne für den Anbau eine andere Farbe. Unglücklicherweise hatten wir diesen kleinen Satz wegen all der anderen Probleme damals in unserer Baugenehmigung überlesen. Deshalb wird unser Architekt persönlich auf dem Amt vorbeifahren und versuchen, die Sache zu klären. Jetzt hilft nur noch Daumen drücken!

Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz prüft unseren Bauantrag des Altbaus im Hinblick auf die private Zimmervermietung auf Fluchtwege bei Feuer. Wir sind immer wieder erstaunt, dass Ämter oft Dinge bemängeln, die nicht den Tatsachen entsprechen.

Zum Beispiel behaupten sie, dass

keines der Fenster im 1. und 2. Dachgeschoss die für den 2. Rettungsweg erforderliche lichte Öffnung von mindestens 0,90 x 1,20 m besitzt.

durch die erhöhte Lage des Hauses die tragbaren Leitern der örtlichen Feuerwehr nicht aufgestellt werden könnten

das 2. Dachgeschoss mit den vorhandenen tragbaren Rettungsgeräten der Feuerwehr nicht erreicht werden könnte

bei einem Brand im Erdgeschoss durch die offene Bauweise weder der erste noch der zweite Rettungsweg aus den Obergeschossen sichergestellt sei.

noch mehr Fenster geht wohl kaum
noch mehr Fenster geht wohl kaum

Unsere Fenster im ersten Dachgeschoss haben aber alle die erforderliche Größe, was anhand der Pläne leicht zu überprüfen ist. Lediglich das kleine Giebelfenster der Räucherkammer im zweiten Dachgeschoss ist zu klein. Wir hätten dort eigentlich lieber ein größeres Fenster eingebaut, aber der Denkmalschutz hat dies abgelehnt. Da die Räucherkammer zu einem der Zimmer im ersten Dachgeschoss gehört und nur als zusätzlicher Schlafraum dient, haben wir schweren Herzens zugestimmt. Schade finden wir es aber immer noch, denn die Aussicht über den Deich von dort oben ist traumhaft.

Dass die Lage unseres Hauses beanstandet wird, können wir gar nicht verstehen.

Westansicht mit Blick zum Deich
Westansicht mit Blick zum Deich

Denn alle Häuser – z.B. auch die Ferienwohnungen des Nachbarhotels – stehen erhöht auf einer Warft und haben ihre Baugenehmigung erhalten. Wenn also die Feuerwehr dort löschen kann, wieso dann nicht bei uns? Außerdem hat das Hotel auch noch ein Reetdach und unser Bauernhaus wird die Ziegeleindeckung behalten. Desweiteren befinden sich unsere beiden Gästezimmer im ersten Dachgeschoss direkt an der Giebelseite zum Deich und sind über große Fenster zu erreichen. Das müssten die zuständigen Herren doch gesehen haben, wenn sie sich die Pläne angeschaut hätten?

Sollte es im Erdgeschoss unseres alten Hauses brennen, wäre der erste Fluchtweg über die Treppe tatsächlich nicht zu benutzen. Aber die anderen Häuser haben auch nur eine Treppe und Bewohner müssen sich bei Feuer über die Fenster retten. Und die Fenster der Ferienwohnung, in der wir meistens wohnen, wenn wir an unsere Baustelle fahren, sind definitiv kleiner als unsere. Zusätzlich erstaunt uns, dass die örtliche Feuerwehr anscheinend nicht über die vorgeschriebenen tragbaren Leitern nach DIN EN 1147 verfügt. Wir verstehen also mal wieder die Welt nicht mehr!

Wir haben manchmal das Gefühl, dass hier willkürlich und oft auch mit zweierlei Maßstäben bewertet wird. Wie war das noch mit meinem Traum? Ich wollte doch nur ein kleines Bed & Breakfast mit maximal 5 Zimmern eröffnen? Drei davon befinden sich im Erdgeschoss, haben Außentüren und die beiden Zimmer im Obergeschoss sind über eine große Treppe und einen geräumigen Vorraum zu erreichen. Dass wir nicht schon längst die Flinte ins Korn geworfen haben, wundert mich manchmal selber. Gemeinsam mit unserem Architekten haben wir uns so viele Gedanken gemacht, viele Pläne und Ideen verworfen und waren nun eigentlich der Meinung, eine sehr gute Lösung gefunden zu haben.

Nun kämpfen wir wieder an zwei Fronten!

Blick Richtung Straße
Blick Richtung Straße